Zitat:
Zitat von qbz
In Berlin gibt es eine Kommission des Abgeordnetenhauses, an die einzelne und vor allem Familien mit Duldung einen Antrag auf festen Aufenthalt über eine Ausnahmegenehmigung stellen können, wenn sie Arbeit und Wohnung haben und natürlich nicht straffällig wurden.
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Wie können denn diese Menschen Arbeit haben, wenn sie aufgrund ihres Duldungsstatus keine Arbeitserlaubnis bekommen?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden? --> Ich habs kurz nachgegoogelt.
Link mit Infos
Zusammenfassend: Auch Menschen mit Duldungsstatus bekommen durchaus eine Arbeitserlaubnis unter den im Link aufgeführten Bedingungen.
Danke Bella für die vielen Infos aus Deinem Post. So genau hatte ich mich mit der Duldungsthematik noch nicht befasst.