Zitat:
Zitat von eik van dijk
Um im Falle einer Flucht nicht aufzufallen falls er kontrolliert wird.
|
Zitat:
Zitat von schnodo
Um sich bei einer Kontrolle, in der er zufällig hineinläuft, ausweisen zu können und kein Aufsehen zu erregen, weil er keine Papiere dabei hat?
|
Ja, gut ...
Aber ... falls er als Tatverdächtiger kontrolliert wird, ist es wohl eher egal, ob er sich ausweisen kann oder nicht.
Handelt es sich um eine Routinekontrolle ohne weitere Verdachtsmomente, dürfte der Unterschied wohl marginal sein im Vergleich zum jetzigen Ergebnis "Ausweisdokumente in direkter Verbindung zur Tat".