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Alt 05.12.2016, 11:04   #4557
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
.......
Ich bin übrigens auch der Meinung, dass man einem ungezogenem Kind mal ordentlich eine saftige Watschen verpasst ("Achtung!!! Gleich fällt der Watschenbaum um!") und zwar dann wenn's es das Kind verdient hat und nicht hören will. "A saftige Schelln" hat noch niemandem geschadet. Ich bin halt kein Vertreter von Kuschelpädagogik, weil das Leben eben kein Ponyhof ist.

entschuldige Trimichi, damit fährst Du und jeder, der das vertritt, bei klarem Rotlicht. Watschen mit dem Ziel der Erziehung und auch aus Gründen des Nervenverlustes stehen heute zum Glück unter Strafe!

"In Deutschland und Österreich sind Körperstrafen per Gesetz verboten und werden bei gestelltem Strafantrag oder bei seitens der Staatsanwaltschaft festgestelltem besonderen öffentlichen Interesse strafrechtlich verfolgt. Zudem kann zivilrechtlich ein angemessenes Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Das Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber seiner Frau wurde in Deutschland 1928 abgeschafft. Das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde

* in Österreich stufenweise zwischen 1975 und 1989 abgeschafft und
* in Deutschland im Jahr 2000 (durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) ersatzlos abgeschafft: durch die Verschärfung des § 1631 BGB (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung) haben Kinder das aus drückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“."

Meine Schwester hasste meinen Vater deswegen ein Leben lang. Ich rannte weg, versteckte oder wehrte mich und drohte als kleines Kind schon zurückzuschlagen, was erst die Watschenerziehung meines Vaters enden liess. In der 1.-3 Klasse zog ich immer meine Hände zurück, wenn die Lehrerin mit dem Lineal eine Strafe verpassen wollte, und rannte aus dem Schulgebäude weg.

Ich finde den Umgang von Arne für den Umgang mit Märchen wie die Grimm´schen und der Bibel bei Kindern für angemessen. Man sollte sich dabei noch bewusst sein, dass die Fähigkeit zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden, bei Kindern erst allmählich wächst und manche das nie lernen. Allerdings gibt es in der realen Umwelt soviele schlimme Ereignisse, die kleine Kinder vielleicht noch mehr ängstigen können und wo sie das Vertrauen in die Eltern, die allein Sicherheit und Schutz geben können (und nicht der "Herrgott" ), sehr brauchen. Ein Vertrauen, das gerade durch körperliche Strafen schnell zerstört werden kann. Fallen die Eltern als Schutzinstanz aus, wäre vielleicht der magische Glaube an einen eigenen Schutzengel psychologisch vorübergehend sogar zu vertreten während der frühkindlichen Entwicklungsphase, des magischen Denkens, IMHO.

Geändert von qbz (05.12.2016 um 11:25 Uhr).
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