Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist Deine persönliche Meinung. Ich vertrete eine andere Meinung. Dabei beziehe ich mich auf den Paragraf 2 der Menschenrechte, der von der Gleichberechtigung aller Menschen handelt.
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Wie immer gilt: Das ist nur meine Meinung, und sie kann natürlich auch falsch sein.

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Wäre das tatsächlich so, dann hätte jeder Mensch ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft oder zumindest auf den Aufenthalt hier und könnte nicht des Landes verwiesen werden. Die Praxis zeigt das Gegenteil.
Ich frage mich schon einige Zeit, wie man Ausnahmen von Menschenrechten(!) begründet und es kann oder mag mir niemand eine rechte Antwort geben.
Ich wollte jetzt kein neues Fass aufmachen, aber es scheint mir schon so, dass die Menschenrechte eben doch nicht so universell angewendet werden, wie man es vermuten sollte. Der Schutz vor Diskriminierung findet sich ja auch im Art. 3 des Grundgesetzes wieder und trotzdem ist die Diskriminierung von Ausländern (nur Deutsche dürfen wählen etc.) etabliert und wird von den meisten nicht hinterfragt.