Zitat:
Zitat von Vicky
Du hast den Grundrechtsschutz der Ehe noch immer nicht verstanden.
Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".
Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...
Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.
Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.
|
Was soll das?
Bevor du weiter seitenlang am Thema vorbeidiskustierst und andere unterschwellig beleidigst indem du ihne vorwirfst sie hätten etwas nicht verstanden, lies dir doch bitte noch mal unvoreingenommen Arnes Post durch.
Arne redet nicht vom GRUNDRECHT (Deutschlands) was der Gesetzgeber ändern könnte, sondern vom MENSCHENRECHT, was unverhandelbar ist.
Und er redet auch nicht von Familie oder Partnerschaft sondern wörtlich von EHE.
Deine Argumentationen zum Grundrecht auf Familie und Partnerschaft mögen viell. alle stimmen, bei dem Post von Arne (auf den ich mich bezog) ging es aber nicht darum.