Zitat:
Zitat von Vicky
In unserem Falle zitiere ich gern mal aus dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die sich das nicht einfach so ausdenken (hier aus dem Urteil des OLG zuvor)
… Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne.
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Danke, Vicky, für den interessanten Beitrag!