Zitat:
Zitat von LidlRacer
Strittig ist hier doch "nur", ob "das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt". Alles andere ist klar erfüllt, und meiner Meinung nach auch dieser Punkt.
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Dies ist der Kern des Problems, die geschützten Interessen können die beeinträchtigten nicht überwiegen. Bei beiden geht es um die Würde des Menschen, die eine Würde kann nicht die andere überwiegen. Man kann hier nicht aufzählen.
Daher keine Rechtfertigung. Die Frage ist ob es dem Piloten zumutbar war sich an Recht und Gesetz zu halten. Dazu §35 StGB entschuldigender Notstand. Tatbestandsmäßig und Rechtswidrig war die Tat aber auch schuldhaft?