Zitat:
Zitat von Vicky
Das ist nicht korrekt. Die AUSÜBUNG verschiedener Religionen ist abgesichert. Jeder darf, wie er mag.
Es ist aber NICHT so, dass der Weg zu einem bestimmten Glauben (dem Christentum) an einer staatlichen Schule gelehrt und vermittelt werden soll. Das ist nicht Teil des Lehrplans. Das muss man sehr scharf trennen. Der Weg zu einem Glauben ist Privatsache und gehört nicht in die Schule.
Kinder können statt des Religionsunterrichts auch den Ethikunterricht besuchen. 
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Entschuldigung: Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert (Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz).