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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radwegsbenutzungspflicht
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Alt 27.09.2016, 16:56   #2
Ator
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Registriert seit: 15.06.2015
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Zitat:
Zitat von Thomas912 Beitrag anzeigen
Neben der Straße war ein Gehweg und ein paar Hundert Meter vor der Kreuzung ein blaues Schild (halb Radfahrer / halb Fußgänger). Somit besteht ja eine Radwegsbenutzungspflicht.
Eine andere Frage hierzu:
Ist zwischen dem Schild und der Unfall-Stelle noch eine Kreuzung etc. dazwischen?

Hintergrund: Die Radwegsbenutzungspflicht besteht nur, wenn der Radweg auch als solches beschildert ist. Das Vorhandensein eines Radwegs alleine reicht nicht als Benutzungspflicht. Der Radweg muss auch als solches beschildert sein.

Zu Deiner Frage nach dem Zustand kann ich leider nichts konkretes sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Benutzen eines nicht befahrbaren Radweges nicht zumutbar ist. Auf das Rennrad kannst Du Dich dabei aber vermutlich nicht berufen (also nach dem Motto: "Für ein normales Rad reicht es, aber nicht für mein kostbares Rennrad"). Wenn das noch in Frage steht, auf jeden Fall Fotos vom Zustand des Radweges machen!

Ich hoffe, es ist Dir nicht viel passiert und Du bist gesund?
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