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					Zitat von Quax  Und war die Blutprobe auch verdorben?
 Ich verstehe auch nicht, daß der Nachweis der Originalsubstanz im Urin eine Rolle gespielt hätte. Er hätte zwar bewiesen, das damit der identische Stoff aus der Zahnpastatube in seinem Körper vorhanden ist, aber nicht, das er diesen auch zusätzlich noch zugeführt hat.
 
 Und sollten die Urinproben nicht sowieso beim ersten Test schon auf diese Prohormone hin getestet werden, da sie ja genauso verboten sind. Die habe doch einen Versuch mit der Zahnpasta gemacht und eine Person nach dem Gebrauch mit der Baumann-Pasta getestet. Dabei haben sich doch riesen Werte aufgebaut, die doch in der Urinprobe hätten nachgewiesen werden müsssen, bevor diese verdorben war.
 
 Gruß
 Jürgen
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 Die Ausgangssubstanz Noransdrostendion war im Urin in einer viel geringeren Menge als die Substanzen, die durch eine Umwandlung im Körper daraus hervorgingen ("2-3 Größenordnungen" geringer, also 10-100 fach, nach Ansicht von Prof. Schänzer). Von der Ausgangssubstanz Noransdrostendion war in der Anklage keine Rede, also gehe ich davon aus, dass kein Befund in dieser Richtung vorlag.
Man hätte untersuchen können, ob das das Spektrum an Substanzen, die sich im Urin nachweisen lassen, zum Spektrum der gefundenen Substanzen in der Zahnpasta "passt". Die verdorbenen Proben ließen eine solche Analyse aber nicht mehr zu.
Zu den hohen Werten einer Versuchsperson: Ab 2 Nanogramm pro Milliliter ist man positiv. Um wirksam zu dopen, sind mehrmals täglich Dosierungen von 300 Nanogramm pro Milliliter notwendig. Diese Dosierungen hat es bei Baumann nie gegeben, das beweist eine Haaranalyse, die vom DLV gefordert worden war, ganz eindeutig. 
Viele Grüße,
Arne