Zitat:
Zitat von sandmen
Ich verstehe die Schärfe nicht. Zu der Zeit als Frau Wisser an der DTU-Spitze stand, war Hafu doch noch gar kein Funktionär. Und das in deren Ende bei der DTU nicht ganz einvernehmlich war, dürfte ja allgemein bekannt sein. Daher drängt sich natürlich schon der Verdacht auf, warum so jemand nun dieses Urteil treffen musste. Vor den weltlichen Gerichten hätte diese Konstellation wohl gereicht, um einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Aber auch daran hat ja bei der DTU niemand gedacht ;-)
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Einen Befangenheitsantrag der DTU gab es wohl, wie Kai Baumgartner - allerdings ohne Verweis auf eine Quelle - darstellt.
http://www.dnf-is-no-option.com/2016...kampferin.html