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Zitat von cfexistenz
Nun die Frage: Ist ein Trinksystem hinter dem Sattel, welches man durchaus mit einem Schlauch ausrüsten könnte, das aber dennoch nicht mehr sinnvoll nutzbar ist (da ja nix mehr in den Schlauch läuft), nach Sportordnung als zusätzlich angebrachter Windabweiser verboten oder nicht?
Ich denke dabei auch an die Vergleichbarkeit zu leeren Ausrüstungsboxen, die das Sitzrohr verlängern und Trinksysteme, die den Rahmen an der Lenkachse verlängern usw.
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Ich habe eine normale Flasche hinter dem Sattel, die ich für Werkzeug benutze, also auch nicht als Trinksystem. Wenn das erlaubt ist, sollte das Ding von dir mit Werkzeug auch erlaubt sein. Ohne Schlauch.