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"[Kommentar zu Artikel 5.3.2: Die NADA wird keine Dopingkontrollen in der Zeit
von 23.00 Uhr bis 6:00 Uhr durchführen. Etwas anderes gilt, wenn ein ernster
und konkreter Verdacht vorliegt, dass der Athlet dopt oder der Athlet das
60-minütige Zeitfenster in diese Zeit gelegt hat oder sich ansonsten mit der
Durchführung der Dopingkontrolle in diesem Zeitraum einverstanden erklärt hat.]"
Kann also ganz einfach die Ursache haben, dass das einstündige Testfenster aus Versehen auf die Zeit von fünf bis sechs Uhr gelegt wurde.
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