| 
	
	
		
		
		
		 "[Kommentar zu Artikel 5.3.2: Die NADA wird keine Dopingkontrollen in der Zeit 
von 23.00 Uhr bis 6:00 Uhr durchführen. Etwas anderes gilt, wenn ein ernster 
und konkreter Verdacht vorliegt, dass der Athlet dopt oder der Athlet das 
60-minütige Zeitfenster in diese Zeit gelegt hat oder sich ansonsten mit der 
Durchführung der Dopingkontrolle in diesem Zeitraum einverstanden erklärt hat.]" 
 
Kann also ganz einfach die Ursache haben, dass das einstündige Testfenster aus Versehen auf die Zeit von fünf bis sechs Uhr gelegt wurde. 
		
	
		
		
		
		
		
	
	 |