Zitat:
Zitat von NBer
wenns doch immer nur so einfach wäre.....
als erstes fehlt natürlich eine rechtsgrundlage für eine geldstrafe. im allerhöchsten fall könnten sie einen teil eines eventuellen geldpreises einbehalten. was aber ungerecht wäre, weil dann nur die erstplatzierten bestraft werden würden, und nicht alle vorrücker.
dann musst du den athleten zweifelsfrei, rechtsfest identifizieren. das gelingt nur wenn alle badekappen mit lesbarer nummer tragen. im sinne der gleichbehandlung musst du alle vorrücker identifizieren können.
dann brauchst du hochauflösendes videomaterial, das im nachgang einer sichten, bearbeiten (vergrößern) und auswerten muss. kostet alles geld.
und im zweifelsfall hast du einen rechtsstreit an der backe bei dem die beweiserbringung bei dir liegt.
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Wo ist denn da das Problem: Da schwimmen doch nicht 200 Profis an der Startlinie rum. Ist also überschaubar. Dann wird eine Bojenkette/Leine gespannt, die unmittelbar vor dem Startschuss entfernt (angebogen, seitlich weggezogen o.ä.) wird. Die Leine ist tabu, wer die Leine berührt, überschwimmt etc., wird disqualifiziert oder mit Zeitstrafe belegt. Am Start sind die doch noch recht einfach zu identifizieren. Das muss man am Anfang entsprechend streng umsetzen und dann halten sich hoffentlich schnell alle daran. Nur, weil der Veranstalter keine Lust auf eine Startwiederholung hat oder diese im Zeitplan nicht vorgesehen ist, kann man sowas doch nicht einfach durchgehen lassen. Man müsste allerdings von Anfang an hart durchgreifen. Wenn man wartet, bis sich alle Profis in Bewegung gesetzt haben, ist's zu spät.
M.