Zitat:
Zitat von FinP
Das Verständnis fällt insbesondere schwer, weil der Schutzzweck unklar ist.
Ich vermute ja wie bereits oben beschrieben, dass die zukünftigen Nachkommen des Bruders besonders geschützt werden sollen. Das passt dann auch inhaltlich zur Schwagerehe
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Würde dieser Schutzzweck im Vordergrund stehen, müsste ein solches Verbot auch für sich raufende Männer aufgestellt werden. Es geht eher darum, dass die sich einmischende Ehefrau eine bestimmte körperliche Intimschranke auch im Streitfall nicht überschreiten darf.