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Alt 18.08.2008, 19:23   #22
dimarco
Szenekenner
 
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Registriert seit: 21.01.2008
Ort: Rheinhessen
Beiträge: 419
Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und arbeite als Direktionsbeauftragter für eine namhafte Gesellschaft. Das nur vorneweg als Erklärung.

In den letzten Threads waren jede Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten aufgelistet. Deshalb paar kurze Infos zur Hausratversicherung.

1.

Die Hausratversicherung ersetzt immer den Neuwert einer Sache, also den Wiederbeschaffungspreis, es sei denn, der aktuelle Zeitwert unterschreitet den Neuwert um einen gewissen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist in der Regel 40 %.

2.

Die sogenannte Fahrradklausel gilt nur für Räder, die außerhalb des Versicherungsorts entwendet werden. Innerhalb des Versicherungsorts, zu dem auch der Keller zählt, besteht ganz normal Versicherungsschutz bis zur Gesamtversicherungsumme. Der Keller muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. abschliessbar mit einem bündigen Zylinderschloss, massive nicht abschraubbare Beschläge etc. Das kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein was die Sicherungsanforderungen betrifft.

3.

Die Beweisführung was die Schadenhöhe betrifft, obliegt immer dem Versicherungsnehmer, unabhängig von diesem Fall. Können keine Belege vorgelegt werden, ziehen die Gesellschaften in aller Regel etwas von der Entschädigung ab. Hilfreich sind also generell immer von höherwertigen Sachen die Rechnungen aufzubewahren, Fotos zu machen usw. .

4.

Gewisse Entschädigungsgrenzen gibt es nur bei Wertsachen. Das Fahrrad oder die Stereoanlage zählt hier nicht dazu, muss auch demnach nicht gesondert angegeben werden. Zu den Wertsachen gehören Bargeld, Briefmarkensammlungen, Wertpapiere, Sparbücher, Antiquitäten, Gemälde usw.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter, auch in diesem konkreten Fall, sollte es Probleme mit dem Hausratversicherer geben.
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