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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der BTV und der Tod "wilder" Triathlons
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.04.2016, 07:56   #126
zappa
 
Beiträge: n/a
Vielleicht kann man entlang der hier geführten Diskussion auch versuchen die „Luft rauszulassen“ und lösungsorientiert voran zu kommen.

Alle drei Perspektiven sind nachvollziehbar, legitim und (soweit relevant) auch legal. Erstens hat der Verband aus den ausführlich dargelegten Gründen ein entsprechendes Interesse an genehmigten Veranstaltungen. Zweitens können Veranstalter aus verschiedenen Motiven auf solche Genehmigungen verzichten. Drittens können Starpassinhaber, wenn sie gegen die von ihnen selbst akzeptierten Bedingungen verstoßen, vom Verband belangt werden – oder eben auf einen Startpass verzichten.
Die Frage ist allerdings, ob die hier gezeigte Art, mit diesen jeweils legitimen Perspektiven umzugehen, wirklich produktiv ist.

Ebenso wie die Beiträge bei Genehmigungen offenbar gering sind, scheint auch das Problem offenbar ein kleines: Nur weniger als 5 % sind nicht genehmigt. Braucht es die 100% wirklich? Braucht es die Penetranz, mit der diese 100% erreicht werden sollen? Oder können nicht aus gutem Grund Ausnahmen bestehen, beispielsweise wenn der Veranstalter die Wasserwacht ist, die ebenso eine Solidargemeinschaft darstellt, mit ähnlichen Zielen und Nutzenangeboten, wie der Verband selbst und es sich gleichzeitig um eine kleine Veranstaltung handelt (z.B. 150 Teilnehmer)?
Braucht es überhaupt den „Zwang“ über Strafen als Regulierungsmechanismus? Oder sollte nicht vielmehr der „Nutzen“ (klares Regelwerk, ausgebildete Wettkamprichter, Dopingkontrollen etc.) langfristig dafür sorgen, dass Genehmigungen erstrebenswert sind? Und wenn es den Nutzen wirklich gibt, werden die „genehmigten“ Veranstaltungen dann auch nicht wieder zu „wilden“, weil man auf einen (zu kleinem Preis) erworbenen großen Nutzen sicher nicht verzichten möchte. Ist es nicht vielleicht so, dass auch in genehmigten Veranstaltungen der vom BTV gestiftete Nutzen ganz unterschiedlich ankommt: Mal sehr gut und mal auch gar nicht? Und dass sich das von „wilden“ Veranstaltungen im Spektrum nicht grundsätzlich unterscheidet?

In dem Zusammenhang kann ich der Argumentationslinie von IM-Veranstaltungen (sehr groß, international, erwerbsorientiert) zu Penzing (sehr klein, lokal, gemeinnützig) nicht ganz folgen. Penzing ist ein Cross-Triathlon, dessen 16-km-Radstrecke zu zwei Dritteln im Wald verläuft und dort spielt Windschattenfahren und dessen Verfolgung eine untergeordnete Rolle. Und ganz ehrlich, BTV: Wie viele Dopingkontrollen wurden 2015 bei genehmigten Veranstaltungen genommen? Und ist das für Penzing relevant?

Beim DFB gibt es in der Spielordnung – aus gutem Grund - eine explizite Ausnahme bei der Genehmigung von Fußballturnieren mit nicht mehr als 15 Mannschaften und/oder Teilnehmern aus nicht mehr als 3 Landesverbänden. Das scheint mir angemessen und könnte bei Triathlons kleinere Veranstaltungen von Genehmigungen ausnehmen – ohne gleich einen Bruch mit der Solidargemeinschaft zu unterstellen (Kriterien dafür siehe oben). Ebenso scheint mir angemessen, Verstöße der Starpassinhaber nicht sofort mit einer effektiven Strafe zu belegen (Entzug für 2 Monate), sondern, wie in fast allen Rechtsgebieten, in einem dem gestuften Verfahren: Erst Verwarnung und dann zeitweiser Entzug.

Gleichzeitig sollte sich jeder Veranstalter ehrlich fragen, warum er denn konkret die BTV Genehmigung explizit ausschließt. Monetäre Gewinnmaximierung wäre dafür ein fragwürdiges Motiv.

Ich vermute, dass das Beharren auf den scheinbar konkurrierenden Zielen nur dann überwunden werden kann, wenn der BTV einerseits anerkennt, dass noch mehr Penetranz zu eher noch mehr Ablehnung führen wird. Und andererseits wenn die „wilden“ Veranstalter dem BTV eine Chance geben, den versprochenen BTV Nutzen zu liefern. Denn letztlich geht es doch um ein kompatibles Ziel: Gute Triathlonveranstaltungen.
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