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Zitat von noam
@ Hafu:
Welche Argumente (außer der Fehleinschätzung der Genehmigungskosten) bringen denn die Veranstalter vor, die nicht an einer Genehmigung interessiert sind?
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Erstes Hauptargument ist i.d.R.:
"Unsere Veranstaltung wendet sich nur an Hobbytriathleten."
Viele Veranstalter sind der Meinung, dass der Verband nur für Leistungssportler zuständig ist.
Diese Meinung teile ich - wie bereits gesagt- nicht. Satzungsgemäß ist der Verband für alle Triathleten zuständig, also auch für Hobby- und reine Spaßtriathleten.
Zitat:
Zitat von noam
So wie ich deine Ausführungen verstehe, hat der Veranstalter keine finanziellen Mehrausgaben, da die Abgabe durch die inkludierten Versicherungen und anderweitige Unterstützung aufgefangen werden.
Somit wäre es für das Zubrot der Wasserwacht doch völlig egal, ob angemeldet oder nicht? Oder scheut man einfach nur den "Genehmigungsaufwand"? Oder schreibt ihr als Verband zB eine bestimmte Anzahl an KR vor, die natürlich auch Aufwandsentschädigt werden müssen?
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Kleine Veranstaltungen (bis ungefähr 100 Teilnehmer) wie z.B. Tirschenreuth haben keine weiteren Kosten, wie die beschriebenen, weil der Veranstalter wenn er will bei überschaubarem Teilnehmerfeld auf offizielle Kampfrichter verzichten darf.
Manche Veranstalter ist der Versicherungsstatus ihrer Helfer und Teilnehmer zunächst egal, etwa nach dem Motto "wird schon nichts passieren" oder "ist bisher immer gut gegangen". Erfahrungsgemäß lassen sich aber die meisten Veranstalter in einem Gespräch durchaus vom Gegenteil überzeugen, denn den m.M.n. durchaus sinnvollen Haftpflicht -und Unfallversicherungsschutz für Veranstalter und Helfer der Veranstaltung kann man sich zwar auch einzeln besorgen (manche kommunale genehmigungsbehörden pochen auch darauf den entsprechenden Versicherungsschein zu sehen), aber niemals so günstig wie im Rahmen der Gruppenversicherung des Verbandes.
Bei größeren Veranstaltungen sind die eingesetzten Kampfrichter durchaus ein nennenswerter Kostenblock und bei Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern kann man m.M.n. im Interesse der Qualität und Sicherheit der Veranstaltung auch auf Kampfrichter nicht verzichten. Ein Kampfrichter kostet für den Veranstalter eine Tagespauschale von 35,-€ und darf zusätzlich die ihm entstandenen Fahrtkosten (30c pro gefahrenen Kilometer) mit dem Veranstalter abrechnen. Das ist dann schon ein nennenswerter Kostenblock, dem aber andererseits auch eine Gegenleistung gegenübersteht.
Auf dem freien Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft wird man andererseits niemanden finden, der sich für 35,- € plus Fahrtspesen einen ganzen Samstag oder Sonntag um die Ohren schlägt.
Natürlich scheuen manche Veranstalter auch den mit einer Genehmigung verbundenen Aufwand, selbst wenn der überschaubar ist, aber ein bisschen muss man sich damit natürlich doch beschäftigen (eine Ausschreibung muss elektronisch verschickt werden, eine Überweisung muss getätigt werden und nach der Veranstaltung muss dann noch ein Abrechnungsformular ausgefüllt und nochmal eine Überweisung getätigt werden).