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Zitat von triwolf
Hallo Hafu,
du schreibst, dass die Gebühren für den BTV sehr gering sind. Kommen auf den Veranstalter nicht auch zusätzliche Kosten und Aufwand für Organisation, Streckensicherung usw. zu, wenn der Triathlon vom BTV genehmigt werden soll?
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Wer einen Triathlon veranstaltet, der ja bekanntlich auf öffentlichen Straßen stattfindet braucht neben einer sportrechtlichen Genehmigung noch eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes, weil es sich um eine Sondernutzung öffentlicher Wege und Straßen handelt. Auch diese Genehmigung kostet Geld (i.d.R. um die 100,-€) und verursacht für einen Veranstalter erheblichen Zeitaufwand, weil sich das Landratsamt i.d.R. auch das Sicherheitskonzept vorliegen lässt, zu dem neben Darstellung von Rettungskonzepten bei Notfällen im Schwimmen sowie beim Radfahren und Laufen und Auflistung der eingesetzten Sanitätskräfte und -Wägen auch die verkehrsrechtliche Streckenabsicherung gehört.
Diese Kosten und Aufwand fallen bei einer Veranstaltung sowieso an (übrigens auch bei Musik-Open-Air-Veranstaltungen oder Straßenfesten) und hängen nicht mit dem Verband zusammen.
Die allermeisten Landratsämter verlangen vor Erteilung einer kommunalen Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung auch eine Kopie der sportrechtlichen Genehmigung weil dies in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Radsport- und Triathlonveranstaltungen so dringend empfohlen wird. Da dies aber kein Gesetz sondern nur eine Verwaltungsvorschrift ist, darf ein Landratsamt im Ausnahmefall auch eine behördliche Genehmigung ohne Vorliegen der sportrechtlichen Genhmigung erteilen, was wie gesagt die meisten Genehmigungsbehörden nicht tun, weil der Versicherungsschutz für Teilnehmer und v.a. für die ehrenamtlichen Helfer der Veranstaltung unklar ist und weil eingesetzte Kampfrichter z.B. auch helfen die für Veranstaltungen ohnehin notwendige Polizei zu entlasten, indem sie nebenbei auf so Dinge wie Rechtsfahrgebot, Einhaltung der StVO usw. bei den Teilnehmern achten.