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Zitat von qbz
Es gibt Gegenbeispiele im öffentlichen Dienst wie die seit Jahrzehnten grössten und umfangreichsten Streiks 2006, als die Arbeitgeber eine Arbeitszeitverlängerung verlangten und mit dieser Forderung auf grossen Widerstand stiessen. Und viele der heute als selbstverständlich angesehenen, gesetzlich geschützten Arbeitnehmeranliegen wurden ehemals durch die Gewerkschaften erstreikt wie z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorreiterfunktion bei den Arbeitnehmerinteressen haben die Industriegewerkschaften, der öffentliche Dienst kann natürlich nur "nachziehen". In welchem Umfang, darüber wird gestritten und evtl. muss auch gestreikt werden.
Oft zeigt sich nämlich erst in der Tarifauseinandersetzung und bei Warnstreiks selbst, wer und wieviele der Kollegen sich an einem Streik beteiligen oder die Streikenden unterstützen. Ausserdem kommt noch, gerade beim öffentlichen Dienst, die öffentliche Meinung dazu, die sich auch schnell gegen die Streikenden wenden kann. Das alles sind Faktoren, die manchmal vorher nicht bekannt sind und die Abstimmungen in der grossen Tarifkommission über den Streik / die Verhandlungsergebnisse beeinflussen. Die Tarifauseinandersetzung beginnt innergewerkschatlich doch schon mit dem Aufstellen der Forderungen, worüber es ebenfalls divergierende Ansichten geben kann. (z.B. über Sockelbeträge, Urlaub, Arbeitszeit usf.).
Deine Argumente werden meistens kritisch gegen die Tarif- und Vereinigungsfreiheit vorgebracht, dann noch in Verbindung mit "teurem" Ritual.
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Muss mal kurz was loswerden:
Ich finde Deine Beiträge zu politischen und allgemeinbildenden Beiträgen immer grandios!
Du musst eine ungeheure Allgemeinbildung haben!
Ebenso geschichtlich!
Zieh meinen Hut!!
