Zitat:
Zitat von Goldfrosch
...Ich bin mir sicher, dass die Polizei bei Abus anfragen kann, spezielle Lockpicker nutzen oder Schlüsseldienste anfordern darf.
" Es gibt Firmen, die sich auf die Herstellung von ausgeklügelten Pickwerkzeugen spezialisiert haben; der Verkauf erfolgt teilweise nur an Schlüsseldienste oder Polizeibehörden und Geheimdienste."
https://de.wikipedia.org/wiki/Lockpicking
Ich denke mal das geht schon, dauert halt nur. (und kostet)...
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Da hättest du aber jetzt nicht wirklich dran geglaubt, dass -selbst wenn die Polizei hier gehandelt hätte- diese bei Abus einen passenden Schlüssel angefordert hätte oder eine spezielle Firma mit geschultem Lockpicker angefordert hätte?
Gerade bei letzterem kannst du froh sein, denn mit schlappen 100,- Euro für das Schloss zzgl. 20,- Verwaltungs- oder Aufbewahrungsgebühr wärst du dann nicht davon gekommen. Ein Schlüsseldiensteinsatz ist da deutlich kostspieliger und die Kosten trägt der Verursacher - also du! (so denn die Maßnahme an sich rechtmäßig war)