Zitat:
Zitat von Hinterrad
was ist wenn ich schon einen Dienstwagen habe und mir dann noch ein Dienstrad lease.?
Fällt dann die Entfernungspauschale weg? 
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Man muss mal ein bisschen drüber reden, über was man redet.
Geht es um Dienstwagen bzw. Dienstrad mit Privatnutzung vom AG zur Verfügung gestellt? Dann kannst du nur eines haben (du kannst das Modell Dienstwagen mit Privatnutzung meiner Meinung nach auch nur mit 1 Fahrzeug machen). Im übrigen ist dem Arbeitnehmer auch völlig wurscht wie der AG das finanziert ob über Leasing oder sonstwas, weil die Kosten bzw. Steuern berechnen sich für den Arbeitnehmer aus dem Listenpreis des Fahrzeugs (nicht aus den monatlichen Leasingkosten).
Was hier aber wohl ursprünglich gemeint war, dass der AG anbietet mehr im sinne eines Gruppenrabatts günstig Räder zu leasen, für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind dann wohl auch die Leasingnehmer. Das kann sich lohnen weil der AG halt weil er viele Räder abnimmt, bzw. die Gruppe der Kollegen, Rabatt bekommt.
Die 2 Sachen Leasing über den AG und Dienstwagen mit Privatnutzung werden hier im Moment etwas wild durcheinander geworfen (auch von mir

)