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Alt 02.02.2016, 23:55   #3365
qbz
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Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
Die parlamentarische Legitimation bzw. Beteiligung des Parlamentes generell in dieser Frage ist heftig umstritten. Was an der deutschen Grenze in den letzen Monaten passiert ist und noch passiert ist in hohem Maße nicht gesetzeskonform. Das haben u.a. Papier und di Fabio ausführlich dargelegt.

Das ein Asylverfahren monatelang benötigt ist keine in Stein gemeistelte Notwendigkeit. Eben nur ein aktueller Tatsachenbestand. Kann jederzeit geändert werden.
Beim Gutachten von di Fabio handelt es sich um ein bezahltes Parteiengutachten im Auftrag der bayrischen Staatsregierung. https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Di...igrationskrise. Ob die deutsche Regierung gesetzeskonform handelt(e), wird allein das Verfasssungsgericht entscheiden. Dazu läuft ja eine Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten.

Die Regierung selbst argumentiert mit "temporärer, befristeter Notsituation" und dem nachfolgend erfolgten Einsatz der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze zur Grenzkontrolle, um illegale Übertritte an den Grenzübergängen zu verhindern.

Weshalb klagte denn bisher weder die CSU noch die Regierung Bayerns beim Verfassungsgericht?

Wer es für absolut zentral und essentiel für einen demokratischen Staat hält (wie Du und auch ich), dass die Regierung entsprechend dem GG und Asylgesetz handelt und der Kontrolle eines Verfassungsgerichtes unterliegt, sollte es genauso wichtig sein, dass die Asylverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen, wozu auf Antrag auch eine unabhängige Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen wie die Prüfung einer Abschiebung durch die Gerichte gehört. Das kann in Einzelfällen bis zum Verfassungsgericht gehen und entsprechend dauern. z.B.: Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Juni 2014 angeordnete Abschiebung der Beschwerdeführer nach Italien zu vollziehen.

Die Beschleunigung der Bearbeitung durch die Verwaltung ist natürlich davon unbenommen und überlange Bearbeitungszeiten würde ich genauso als untragbar ansehen, soweit keine sachlichen Gründe (Anfordern von Scheinen aus dem Ausland z.B., Einholen von Gutachten) die langen Fristen begründen.

Geändert von qbz (03.02.2016 um 00:17 Uhr).
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