Auch diesen Punkt haben wir bereits mehrfach diskutiert. Ob jemand Migrant oder Flüchtling ist, muss im Einzelfall mit einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. Auch dann, wenn der betreffende keine Papiere hat. So sind die Gesetze.
Sie gelten auch dann, wenn wir wieder Grenzkontrollen und/oder Zäune rund um Deutschland hätten. Jeder hat das Recht, in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskommission zu stellen. Grenzen und Zäune können das nicht verhindern. Sie können lediglich der Registrierung der Flüchtlinge bewirken, aber nicht den Grenzübertritt selbst ausschließen. Es handelt sich um seitens des Flüchtlings einklagbares Recht.
Von der Anerkennung als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu unterscheiden ist die Frage, wo der als Flüchtling anerkannte Mensch anschließend Leistungen nach dem Asylrecht bekommen kann – in Deutschland oder in den durchquerten "sicheren Drittstaaten". Fest steht, dass man den Flüchtling nicht in das Land seiner Gefährdung abschieben kann, Papiere hin oder her.
Selbstverständlich sind Menschen ohne Papiere ein Problem, sofern sie nach Prüfung ihres Einzelfalls abgeschoben werden sollen. Denn die Zielländer nehmen in der Regel niemanden zurück, dessen Identität (Staatsbürgerschaft) nicht geklärt ist. Die Lösung dieses Problems besteht nicht darin, die Grenzen für alle dicht zu machen, die keine Papiere haben. Das lässt unser Grundgesetz nach weit überwiegender Auffassung nicht zu.
|