Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Bitte nicht dieser Ton. 
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Bitte keine Belehrungen auf Peter Lustig-Niveau ... So kam es bei mir an.
Das mit dem "Ton" verstehe ich nicht. Aber wenn Du es so verstanden hast:
PS: Habe die Formulierung geändert bzw. ergänzt ;-)
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt den Flüchtling auch dann, wenn der Grenzübertritt illegal erfolgte – zum Beispiel ohne Papiere. Es spielt also keine Rolle, ob ein nationales Gesetz das Vernichten von Ausweispapieren unter Strafe stellt oder nicht.
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Eben, Flüchtlinge, keine Migranten. Und daß die Genfer Flüchtlingskonvention Deutschland schlicht keine andere Wahl läßt, als in der aktuellen Situation einfach jeden ins Land zu lassen, ist juristisch zumindest umstritten.
Was passiert gerade an den EU-Außengrenzen? Werden die entsprechenden Staaten gerade zum kollektiven Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonventionen aufgefordert?
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist im Übrigen für sich genommen erst mal eine freiwillige Selbstverpflichtung. Nationales Bundesrecht spielt also sehr wohl eine Rolle.
Dennoch, eine Verpflichtung zur Überprüfung der Herkunft besteht so oder so, nach Bundesrecht und nach Genfer Konvention. Ein fehlender Ausweis allein ist kein genereller Grund für eine Abweisung. Aber gilt das auch dann, wenn der Betroffene an der Überprüfung der Herkunft nicht mitwirkt bzw. eine Mitwirkung verweigert?
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Papiere in den Papierkörben sind zum großen Teil von Schleppern besorgte und gefälschte Papiere, die keinerlei Wert haben. Sie haben zum Beispiel den Zweck, die Reise von einem Subsahara-Staat ans Mittelmeer zu ermöglichen.
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Ich habe nicht den Eindruck, daß die Einwanderer aus den Subsahara-Staaten den Kern des hier diskutierten Problems darstellen...