Zitat:
Zitat von Willi
Bis heute ist aber eine Frau, die trotz einem klaren "Nein" ihrerseits vergewaltigt wurde, oft rechtlich nicht in der Lage, den Täter anzuzeigen. Die Vergewaltigungsanzeige einer Frau, die sich im Deutschland des Jahres 2016 bei einem offensichtlich gewaltbereiten und körperlich überlegenen Täter darauf beschränkt, egal wie oft "Nein" zu sagen und angesichts eines riskanten und aussichtlosen Zur-Wehr-Setzens das Geschehen, damit es so schnell wie möglich vorbei sei, über sich ergehen ist, führt nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu einem Freispruch. Natürlich auch innerhalb einer Ehe.
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Dies dürfte kaum ein Beispiel für die Stellunge von Frauenrechten in unserem Rechtssystem sein. Eher schon zeigt es auf wie unser Rechtssystem funktioniert. Nur wenn ohne vernünftigen Zweifel für das Gericht Tat und Täterschaft feststehen, darf es zu einer Verurteilung kommen. Bei einem Sachverhalt wo dann leider Aussage gegen Aussage steht ist dies nicht möglich. Das ist nicht schön, lässt sich aber einfach nicht anders handhaben. Oder welchen Vorschlag hättest Du da?