Zitat:
Zitat von noam
Wenn man jetzt noch wüsste, wie ein Rechtsstaat funktioniert, könnte man die Empörung auch direkt sein lassen. Sie hat eine Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe gezahlt. Das heißt, dass jemand ohne festen Wohnsitz in Deutschland einen großen Teil der bei Verurteilung zu erwartenden Strafe wie auch der Verfahrenskosten zu hinterlegen hat, so lange keine Haftgründe bestehen, denn es ist nicht zumutbar jemanden so lange in Deutschland griffbereit zu halten, bis es denn endlich zu einer möglichen Hauptverhandlung kommt. Wird das Strafverfahren (wie hier sehr wahrscheinlich) eingestellt, gibts die Kohle zurück.
Unglaublich wie einfach manche Menschen ihre Emotionen leiten lassen durch gezieltes Weglassen von Informationen.
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Verrät's Du noch, wo Du die "gezielt weggelassenen Informationen", dass es sich um eine Sicherheitsleistung für jemand ohne festen Wohnsitz in Deutschland handelt, sowie die vorrausichtliche Einstellung des Verfahrens her hast?
