Zitat:
Zitat von Adept
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Den Link hatten wir bereits. Wie Du weißt, bezieht sich das Urteil nicht auf die Kölner Vorfälle, sondern auf Taschendiebstähle zu einem früheren Zeitpunkt. Die beiden Täter wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und saßen immerhin eine Woche (oder länger) in Untersuchungshaft.