Zitat:
Zitat von Rhing
Wenn eine Frau, wie eine Betroffene in dem von mit zitierten Link berichtet, den offenen Bahnhofsausgang verlässt, anschliessend dabei durch eine Menge in einer Reihe mit anderen aus dem Bahnhof Gehenden vorwärts geschoben wird, um den Platz durch die Menge zu überqueren befindet sie sich in einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, denn sie kann nicht ausweichen. Das nützt der Täter, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, die die Frau mangels Ausweichmöglichkeiten dulden muss. Der Täter muss die Zwangslage ja nicht selbst herbeigeführt haben. Wüßte also nicht, weshalb das "immer" einzuschränken sein soll.
.......
|
Was mich wundert, ist, weshalb die Kölner Polizei die Mehrzahl der Anzeigen dann als "sexuelle Belästigungen" führt und deswegen ermittelt statt wegen "sex. Nötigung"? Mich interessiert es, weil der Unterschied zwischen beiden Delikten in DE schon erheblich ist beim Strafmaß.
"SPON": Inzwischen sind in Köln 121 Anzeigen eingegangen.
Laut Polizei geht es in drei Viertel der Fälle um sexuelle Belästigung. Zwei Frauen geben an, vergewaltigt worden zu sein.