Zitat:
Zitat von Helios
....
Abhilfe steht ja im Regelwerk: jeder der verlässt => DSQ
|
Zitat:
Zitat von Tetze
...), dies ist tatsächlich nicht regelkonform, -...!
|
Das stimmt so nicht.
Manchmal liebe ich Regeldiskussionen:
In § 20.4 unserer geliebten Triathlon-Sportordnung, die leider von den meisten Triathleten nie gelesen wird steht tatsächlich:
Zitat:
Dem vorgegebenen Streckenverlauf ist zu folgen. Muss eine der Strecken aus
unvermeidlichen Gründen verlassen werden, so ist der Wettkampf -
ausgenommen, der Wettkampfteilnehmer gibt auf - an der gleichen Stelle
fortzusetzen.
|
Das z.B. plötzlicher Durchfall ein "unvermeidlicher Grund" ist, darüber braucht man glaube ich nicht streiten. notfallmäßiges Austreten ist also absolut regelkonform, sofern man die Wettkampfstrecke an gleicher Stelle wieder betritt, wo man sie verlassen hat.
Man braucht deswegen also kein schlechtes Gewissen haben, zumindest solange man seine Notdurft nicht gerade im Vorgarten ohnehin gestresster Anwohner verrichtet.
