Zitat:
Zitat von Ironwoman
Ein Recht auf Umtausch besteht nicht.
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Wer sagt das und warum?
Wobei Umtausch hier nicht das passende Wort ist.
"Als Umtausch bezeichnet man (im Gegensatz zur Reklamation) die auf freiwilliger Basis erfolgende Rückabwicklung des Kaufs eines nicht mängelbehafteten Gegenstands. Ein Umtausch ist freiwillig und obliegt ganz der Entscheidung des Verkäufers bzw. Unternehmers. "
https://de.wikipedia.org/wiki/Umtausch
In Deinem Fall scheint die Ware einen Mangel zu haben, so dass es um
Gewährleistung geht.
Aber bei Deinen Maßangaben scheint auch irgendwas durcheinander zu gehen.
Entscheidend ist die Breite innen zwischen den Ausfallenden. Die beträgt bei aktuellen Rädern 130 mm. Dass die Scheibe da 145 mm hat, ist für mich nicht vorstellbar.