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Wenn du sie nicht als Gewährleistungsfall sondern als Rückgabe nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt hast, bestände auch kein Anspruch auf eine neue / Umtausch. Fiele dann unter Pech gehabt. Bei Gewährleistung haben sie zu reparieren/tauschen und wenn sie beides nicht machen (können) sind sie schadenersatzpflichtig, wenn du den Ersatz anderweitig teurer beschaffen musst. Was hast du genau gemacht?
Immerhin ist eine Scheibe für die meisten nicht der dringendste Winterartikel, auch wenn der Will-haben-Faktor natürlich groß ist.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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