Zitat:
Zitat von TriBlade
Das ist immer so ein lustiges Beispiel. Nehmen wir an, der syrische Arzt bekommt eine Zulassung in Deutschland, darf er dann nur in die Landarztpraxis die Du ihm zuweist? Ist er dann Arzt zweiter Klasse? Wenn nicht, warum sollte er dann anders als seine Berufskollegen bicht lieber in der Stadt arbeiten wollen? Wie lange müsste er Deiner Auffassung nach Arzt zweiter Klasse sein bis er aufsteigt zum Arzt erster Klasse? Gleiches Beispiel können wir mit allen Berufen machen. In bestimmten Regionen stimmen die Menschen mit den Füßen ab und ziehen dort weg, Flüchtlinge denen wir die gleichen Rechte einräumen würden dies genauso machen. Wir können ihnen also nicht alle Rechte einräumen, problematisch wie ich finde.
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Sehe ich persönlich nicht so.
Auch wer nicht flieht, sondern in ein anderes Land freiwillig auswandert, verfügt viele Jahre lang nicht über die gleichen Rechte wie ein Einheimischer auf dem Arbeitsmarkt.
Wir wissen das nur innerhalb der EU nicht mehr wegen der EU-Freizügigkeit.
Erlebte ich als Schweizer in DE auch, dass in den Jahren bis zum Erhalt einer unbefristeten Arbeitserlaubnis der Arbeitgeber, der mich jeweils beschäftigen wollte, dem Arbeitsamt nachzuweisen hatte, dass es keine passenden deutschen Arbeitskräfte für diesen Job gab (und manchmal schickte das Arbeitsamt noch Deutsche vorbei, die dann dem Arbeitgeber gleich durch die Blume erklärten, sie möchten eigentlich nicht und stellten sich nur vor, weil sie müssten. :-) ). Es braucht keine Zuweisung im engeren, festen Sinne. Informationen über freie Stellen und freie Bewerbungsmöglichkeit mit allen Entscheidungsfreiheiten des Arbeitgebers reichen IMHO, da genug Flüchtlinge arbeiten wollen und sich dahinbewegen, wo es Arbeit gibt, wenn man sie denn liesse.
Oder ich betreute Flüchtlinge, die z.B. in Brandenburg im Umland von Berlin eine qualifzierte Fachstelle hätten antreten können und das wirklich liebend gerne getan hätten, jedoch aufgrund der Bestimmungen zunächst nur im Bundesland, wo sie registriert sind - in diesen Fällen war es Berlin - arbeiten durften. Das Hindernis lag in diesen Fällen bei der staatlichen Bürokratie, nicht bei den arbeitssuchenden-/willigen Flüchtlingen.