Wenn er wirklich im Angebot geschrieben hat, es seien nur 250 km gefahren worden, ist das eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Sollte die Fahrleistung tatsächlich hiervon abweichen (was eventuell durch einen Sachverständigen nachweisbar wäre), hast Du verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Rücktritt (Geld zurück) und Schadensersatz.
Aber das setzt voraus, dass im Angebot verschiedene Informationen zur Beschaffenheit stehen. Kannst Du die Artikelbeschreibung hier mal posten?
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