Zitat:
Zitat von Matthias75
D.3.3 Sanktionen
Die Sanktionsmaßnahmen sind in der ÖTRV Disziplinarordnung geregelt und finden zusätzlich zu Wettkampfsanktionen Anwendung.
Disziplinarortdnung Abs. 7.6:
Suspendierung (Lizenzentzug und Startverbot auf Zeit)
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Ok, so weit bin ich dem Brotkrumen-Umweg nicht mehr gefolgt. Also doch was anderes. Bedeutet also, man kann sich aufführen wie die wilde Sau und es gibt keine Möglichkeit, den Athleten unmittelbar aus dem Wettkampf zu entfernen?