|
Wie meinst Du das, "es gilt dasselbe"?
Für das Verbot von Scheibenrädern gibt es eine Regel in der Sportordnung der DTU, für das Verbot von Hochprofilfelgen nicht.
Oder meintest Du es im Sinne von Lidl, dass also der Veranstalter eine Sonderregel im Vorfeld kommuniziert hat?
|