Zitat:
Zitat von dickermichel
Das Reglement des ÖTRV würde Dir zustimmen:
"F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung
...
f) wird ein Triathlonanzug verwendet, so darf dieser nicht über die Schultern hinausreichen
(nur Träger sind erlaubt) und darf maximal bis zu den Knien reichen. Es dürfen auch keine Kompressionsstrümpfe oder –socken verwendet werden. Ausgenommen davon sind Kompressions-Wadenbekleidungen ohne Fußteil;
g) bei Rennen mit Wetsuit-Verbot (Neoprenverbot) ist die Verwendung von Schwimmanzügen, die nicht von der FINA oder ITU zugelassen sind, generell verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, zwei Bekleidungsschichten übereinander zu tragen. Davon ausgenommen ist eine Badehose und für Damen ein BH.
...."
Wahrscheinlich wollte man den Abstand zwischen Raelert und Russmann beim Schwimmen nicht allzu groß werden lassen ... 
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Zitat:
Zitat von trimac
Faris wurde am WE beim Triathlon in Kirchbichl kurz vorm Start darauf hingewiesen und musste seinen Schwimmanzug ausziehen und schwam somit im Fairs Style (Badehose und Top) 
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Nennt man das jetzt dann Heimvorteil?
Ausländer wie Faris müssen sich ans Regelement halten, Osterreicher nicht so unbedingt oder haben die in Linz eingesetzten Kampfrichter Nachschulungsbedarf?
(Ich erinnere mich daran, dass Crowie mal bei einem 70.3er-Ironman vor zwei Jahren nachträglich, nach Sieg, disqualifiziert wurde, weil er einen Zeitfahranzug mit kurzen Ärmeln beim Schwimmen mit Neoverbot getragen hatte)