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Du hast vollkommen Recht. Nur sind die gestaffelten Verdienste eben Teil des bei Diensteintritt vereinbarten "Tarifplans". Dass diese dann und wann darüberhinaus wie das allgemeine Lohnniveau (mal mehr mal weniger) angepasst werden, ist allerdings richtig und entspricht den Nachverhandlungen in Tarifprozedere.
Die Beamten haben da aber andere Strategien/Instrumente als tarifgebundene Arbeitnehmer und profitieren in erster Linie von den Verhandlungen/Konflikten anderer.
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