Hallo!
Es kommt hier darauf an, was du mit deiner Steuerberaterin ausgemacht hast. Ich nehme an, dass du - bevor sie mit deiner Steuererklärung angefangen hat - mit ihr eine Mandatsvereinbarung abgeschlossen hast. In so einer Vereinbarung ist normalerweise geregelt, wie welche Leistung abgerechnet wird.
Es kann auch sein, dass generell die Betreuung einer Prüfung nach Zeit abgerechnet wird. Dazu müsstest du einen Blick in die StBVV nebst Anlagen schauen.
Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, dass die normale Erstellung der Steuererklärung nach Gegenstandswert abgerechnet wird und alles darüber hinausgehende nach Zeitaufwand. Ohne zu wissen woher du kommst, halt ich zudem 100€/h auch nicht für übertrieben. Dies liegt - wenn die Berechnung nach Zeit nach der Vergütungsverordnung vorgesehen ist - im Mittelfeld.
Viele Grüße
WWH
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