Genau so hätte ich meine vorige Aussage auch begründet. Lolli steht da, dann rein formal unstrittig Benutzungspflicht. Nur die Hürde, eine Benutzungspflicht rechtssicher anzuordnen ist durch das Urteil erheblich höher gelegt worden, und damit sind zahlreiche ohne sinnvolle Begründung angeordnete Benutzungspflichten eben aufzuheben. Dazu gehört aber der Verwaltungsakt, daß die Schilder wegkommen.
lG Matthias
PS.: Daß es eine entspannte Polizei und entspannte Autofahrer oft pragmatisch locker sehen, wenn ein Radler eine rechtswidrig angeordnete und/oder unsinnige, aber eben noch nicht formgerecht aufgehobene Benutzungspflicht ignoriert, ist nett, aber man kann sich nicht drauf verlassen.
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