Zitat:
Zitat von hanse987
..... Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.....
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Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
"....
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
..."
Die "sichere Querungsmöglichkeit" ist aber nur selten vorhanden. Sie kann eine Mittelinsel mit 3,50 m (mindestens aber 2,50 m) Breite, eine LSA oder eine Einengung sein. Viele blaue Schilder "verstoßen" gegen die hier relevante Verwaltungsvorschrift. Ich kann aus Erfahrung sagen: Schreibt die Behörden an.