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Zitat von tandem65
5000,-€ Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigungen
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Das ist ein 08/15-Ratenkredit.
Der ist jederzeit kündbar und die Vorfälligkeitsentschädigung nach BGB darf bei mindestens 12 Monaten Restlaufzeit nicht höher als 1% der Restschuld sein. Also reden wir übern Daumen von 200 €.
Anteilige Restschuldversicherung von beiden abgesicherten Krediten abzüglich Provisionen (leider wohl bis zu 30%) ist nach Kündigung zurückforderbar.
Zinsen, die in der Zukunft anfallen würden, wenn nicht gekündigt werden würde, sind schnurz, da sie nicht anfallen, sobald gekündigt wird. Und die scheinen mir in der Auflistung zur "Schlussbetrachtung" mit drin zu stecken. Sind aber alle nur Konjunktiv.
Bezahlte Zinsen sind halt rechtens, bezahlt und weg. Ob es nun schlanke 4% oder raffgierige 10% waren, egal. Für lau gibt es nun mal kein Geld geliehen.