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Meine Güte, das spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Der Überholte hat innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten den korrekten Abstand herzustellen. Er wird dafür, je nach Schwung des Überholenden, mehr oder weniger rausnehmen müssen. So sind die Regeln. Der Begriff der Behinderung aus der StVO gehört nicht hierher. Ich finde die Diskussion darüber (sorry) reichlich albern.
Grüße,
Arne
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