Zitat:
Zitat von LidlRacer
Wenn sich mal jeder die relevanten Punkte im Überholparagraphen in der StVO durchläse und sich daran hielte, wären eigentlich die meisten Überholprobleme (abgesehen von Windschattenfragen und konkreten Abstandsangaben) gelöst.
Zu frühes Wiedereinscheren und / oder danach sofortiges Verlangsamen wären eine Behinderung des Überholten.
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Ich halte es für ein Unding, dass ständig auf die StVO verwiesen wird. Kein Mensch liest sich die StVO durch und rätselt dann herum, welche dieser Bestimmungen für ihn im Wettkampf auf dem Fahrrad relevant sind und welche nicht. Die wichtigen Regeln müssen vollständig in die Sportordnung geschrieben werden.
Zu Deinem letzten Satz: Geahndet wird dennoch nur der hintere Fahrer. Er ist derjenige, der den Abstand zum Vordermann herstellen muss.
Grüße,
Arne