Ich spekuliere nur und bin auf den Beitrag eingegangen, dass die Schuld evtl. beim Veranstalter liegt.
Eigentlich kann man sich die ganze Beweisführung sparen:
Wer nicht die komplette ofizielle Strecke zurückgelegt hat, sollte disqualifiziert werden. Wie wir festgestellt haben, bietet das Regelwerk keine gegenteilige Auslegungsmöglichkeit an.
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