Zitat:
Zitat von Hafu
Streng genommen hat sie das Schmerzensgeld … bereits vom Steuerzahler erhalten.
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Was ebenfalls zur Wahrheit gehört: Es gab ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein. Es wurde eingestellt, weil sich nach Ansicht der Bundespolizeiakademie das zur Last gelegte Blutdoping nicht zweifelsfrei nachweisen ließ.
Es wurde in der Begründung darauf hingewiesen, dass das erforderliche Beweismaß in einem Disziplinarverfahren höher liege, als es in der Sportgerichtsbarkeit der Fall sei. Mit anderen Worten: Die Argumente, die zur einer Verurteilung im Sport genügen, reichen für ein Disziplinarverfahren nicht aus. (Quelle
hier)
Speziell heißt es in der Begründung der Verfahrensniederlegung:
„Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche in diesem Vorgang bereits ergangenen sportrechtlichen Entscheidungen … ein Beweismaß anwendeten, bzw. akzeptieren, das nicht den Anforderungen eines staatlichen Disziplinarverfahrens nach deutschem Recht genügt … Die Tatsache, dass eine sportgerichtliche Verurteilung wegen Dopings möglich ist, während eine disziplinarrechtliche Verurteilung scheitert, wirft ihrerseits Zweifel an der Angemessenheit des sportrechtlichen Beweismaßes auf.“
(Ralf Röger, Professor an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck, zitiert aus der
FAZ)