Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Die Schuld ist gleich hoch, ob einer aus Eifersucht, Geldgier oder wegen eines schrägen Ehrenbegriffs mordet.
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Ich bin kein Jurist, also möge man mir bitte verzeihen, wenn folgendes falsch ist: Der Begriff "Mord" und das zugehörige Strafmaß setzen niedrige Beweggründe voraus. Ein Beispiel wäre Habgier. Ich weiß nicht, ob ehrlich empfundener religiöser Wahn ebenfalls regelmäßig zu den niedrigen Beweggründen zählt.
Grüße,
Arne