Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Nach dieser Logik würde gelten: Je schwerer das zur Last gelegte Verbrechen, desto lückenhafter darf die Beweisführung sein.
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Das darf natürlich nicht sein. Es wird in extremen Ausnahmefällen bei Kapitalverbrechen eher so sein, dass die Zweifel vielleicht etwas größer sein dürfen und trotzdem verurteilt wird. Das wird man aber nie erfahren, weil die Zweifel per Definition natürlich nicht in der Urteilsbegründung stehen. Zumindest ist das bei mir und meinen Kollegen so.