Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Also frage ich mich, ob wir am heutigen Tage nicht allgemein über die Religionsfreiheit nachdenken müssen.
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Ich denke, alle Grundrechte können u.U. miteinander kollidieren, und es wird häufig auch eine Abwägung vorgenommen, welches Grundrecht höher zu werten ist. Bisher scheint die Religionsfreiheit bei solchen Abwägungen oft als sehr hohes Gut gewertet worden zu sein; ich denke aber, daß es vielleicht nicht ganz so wichtig sein sollte, wie es die Position im Grundgesetz suggeriert (Art. 4, gleich nach Würde, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit, und vor der Meinungsfreiheit).
Was mir gerade auch auffällt, in Art. 18 des Grundgesetztes wird angesprochen, welche Konsequenzen es hat, wenn man bestimmte Grundrechte mißbraucht. (s.
hier) - den Verlust eben dieser Grundrechte.
Den Mißbrauch der Religionsfreiheit hat wohl damals niemand vorausgesehen, daher steht dazu auch nichts drin. Heutzutage wäre vielleicht hierzu etwas zu regeln; ein entsprechender Hinweis in Artikel 18 wäre ein guter Anfang. Es sollte nicht angehen, daß die Religionsfreiheit dazu mißbraucht wird, die Meinungsfreiheit anderer einzuschränken, oder mit dem Argument freier Religionsausübung sich aus der Gesellschaft auszuklinken - dann aber doch die anderen Grundrechte einzufordern.