Hi Maifelder,
Zitat:
Zitat von maifelder
Der Fahrstreifen ist 2,75m-3,75m breit.
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Die Windschattenbox ist 3mX10m, dazu bitte den von den Radfahrer immer vehement eingeforderten erforderlichen Seitenabstand von 1,5m einrechnen.
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wenn Du natürlich zusätzlich noch 1,5m Seitenabstand einrechnen möchtest, dann herscht auf vielen Strecken natürlich Überholverbot. Ich kann bei dem wahrscheinlichen Gefährdungspotential auf 1,5m Seitenabstand gut verzichten falls Herr Kienle mal an mir vorbeikacheln sollte, Ich bin mal so frei, daß Sicherheitsabstandsüberlegungen in der Windschattenbox enthalten sind,
Zitat:
Zitat von maifelder
Wenn zur Wettkampfstrecke mehr als ein Fahrstreifen gehört, sieht das anders aus.
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Unter Einbeziehen dieser Faktoren ist doch ein Überholen in 3ter Reihe nicht möglich, oder?
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Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Ich denke schon, ich habe mich ja schon auf konkret auf die BB44 bezogen. Dort sind 3 Fahrstreifen vorhanden. Wenn die StVO das überholen in 3. Reihe verbieten würde, dann würde doch wohl der 3. Fahrstreifen keinen Sinn machen. Ergo kann die StVO kein generelles Überholverbot für die 3. Reihe enthalten.
Ebenso ergibt sich nicht aus der StVO ein Verbot die die Gegenfahrbahn zu nutzen. Das können natürlich Behörden verlangen und es kann in der Sportordnung festgelegt werden. An der Behördenentscheidung können wir nichts ändern. An der Sportordnung schon.